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   BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79   

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https://dejure.org/1982,405
BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79 (https://dejure.org/1982,405)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1982 - 6 P 36.79 (https://dejure.org/1982,405)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1982 - 6 P 36.79 (https://dejure.org/1982,405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1983, 307
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII P 4.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Deshalb unterliegt die Einführung der gleitenden Arbeitszeit, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Beschluß vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 P 4.73 - (Buchholz 238.3 § 74 PersVG Nr. 6 = ZBR 1975, 125) ausgesprochen hat, nicht uneingeschränkt der Mitbestimmung des Personalrats, insbesondere dann nicht, wenn sie Auswirkungen auf andere Dienststellen hat.
  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Zweck dieser Mitbestimmung als Mittel des kollektiven Schutzes ist es, daß die berechtigten Belange der Beschäftigten mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang gebracht werden (s. Beschluß vom 14. Juni 1968 - BVerwG 7 P 9.66 - BVerwGE 30, 39 [41])-.
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Die Erwägung des Beteiligten, beim mutmaßlichen Willen des Landesgesetzgebers an die frühere Senatsrechtsprechung zum Ausschluss der Mitbestimmung in aufgabenbezogenen Angelegenheiten anzuknüpfen (vgl. den von ihm zitierten Beschluss vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2 S. 3 f.), verbietet sich schon aus rechtssystematischen Gründen.
  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Soweit der Senat bislang angenommen hat, dass Gegenstand des in Rede stehenden Mitbestimmungsrechts nur eine umfassende, die gesamte Arbeitszeit erfassende oder sich auf sie beziehende Regelung sein könne (vgl. Beschluss vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2; Beschluss vom 7. März 1983 - BVerwG 6 P 27.80 - Buchholz 238.39 § 78 SPersVG Nr. 1), wird daran nicht festgehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

    Dabei bleibe auch die der Mitbestimmung eigentümliche Rolle des kollektiven Schutzes vorhanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.12.1982 - 6 P 36.79 - und vom 12.09.1983 - 6 P 1.82 -, jeweils Juris).

    Denn insoweit stellen die Dienstpläne lediglich ein Bündel von individuellen Arbeitszeitfestsetzungen dar (vgl. zum Lehrerstundenplan BVerwG, Beschluss vom 23.12.1982 - 6 P 36.79 -, Juris), das einen von Einzelinteressen losgelösten kollektiven Tatbestand nicht begründen kann.

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